Die staatlichen Zuschüsse

Seit Januar 2004 beläuft sich der Zuschuss des Staates für einen Waldorfschüler auf 40% der Kosten eines Schülers in der Staatsschule. Geregelt wird dies durch das Gesetz von 13. Juni 2003 über die Beziehungen zwischen Staat und Privatschulen (Link zum PDF des Gesetzes), zu denen die Waldorfschule entgegen der ursprünglichen Absicht ihrer Gründer zählt.

Dieses Gesetz unterscheidet zwei Kategorien von Schulen: 1) die Schulen, die das Programm der staatlichen Schule unterrichten und 2) die Schulen, die nicht das Programm der staatlichen Schule unterrichten.

Die erste Kategorie wird mit 90 % der Kosten, die ein Schüler in der Staatsschule verursacht, bezuschusst, die zweite Kategorie mit 40% dieser Kosten.

 

Kosten für Infrastrukturen

Gemäß dem Gesetz von 13. Juni 2003 beteiligt sich der Staat mit bis zu 80% an den Ausgaben für Gebäude und sonstige Infrastrukturen. Vom monatlichen Schulgeld der Eltern fließt ein Teil (maximal 20%) in den Baufonds.

Der Staat trägt die Instandhaltungskosten der unter dem obigen Gesetz errichteten Gebäude bis zu einer Höhe von 2% des Neuwerts.

Zu den Gebäuden und Infrastrukturen, über die die Waldorfschule gegenwärtig verfügt, siehe:  Unsere Schule->Allgemeines->Infrastrukturen

 

Kommentar zum Gesetz

Angesichts der jüngsten Reformen der öffentlichen Schule sowie der Schaffung von staatlichen reformpädagogischen Schulen stellt sich die Frage nach der Unterscheidung in zwei Schulkategorien. Die Verfügung des Gesetzes, diese beiden Kategorien unterschiedlich zu bezuschussen, wirft die Frage auf, ob es damit nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt und insbesondere gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im Bildungssystem. Denn sie führt dazu, die Schulen der zweiten Kategorie entweder den Kindern aus wohlhabenden Familien vorzubehalten oder diese Schulen, wie im Falle der Waldorfschule mit ihrem sozialen Anspruch, in wirtschaftliche Bedrängnis zu bringen: geringer staatlicher Zuschuss plus Sozialverträglichkeit des Familienbeitrags ergibt Lohnverzicht für die Waldorflehrer bei einem Einsatz, der über dem Durchschnitt der Berufsgruppe liegt.

Eine weitere Ungerechtigkeit liegt darin, dass die Eltern der Waldorfschüler zweimal zahlen: mit ihren Steuern tragen sie zur Finanzierung des gesamten Bildungswesens bei und sie bezahlen Schulgeld für die Schule ihrer Kinder, die wiederum aus dem von ihnen mit gespeisten Steuertopf nur mit 40% bezuschusst wird!