Die Waldorfschule Luxemburg nennt sich „fräi-ëffentlech", weil sie eine Angebotsschule ist, die prinzipiell allen Kindern offen steht. Als solche versteht sie sich als solidarische Gemeinschaft, deren Handeln dem Wohl der ihr anvertrauten Kinder dienen soll und zu deren Grundsätzen u. a. gehört, dass der Zugang zur Schule keinem Kind aus finanziellen Gründen verwehrt sein darf.  Sowohl laufende Kosten als auch Investitionsausgaben werden von der Elternschaft und der öffentlichen Hand getragen.

 

Das Schulgeld

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Der Patenschaftsfonds

Die Höhe des monatlich zu entrichtenden Beitrags der einzelnen Familie wird im Rahmen eines Finanzgesprächs mit einem Mitglied des Vorstands bzw. einem Mitarbeiter der Administration sozialverträglich, d.h. abgestimmt auf das Familieneinkommen, festgelegt.

 

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Andere Kosten

Die pro Schuljahr anfallenden Kosten für Schulmaterial, Ausflüge, Reisen etc. werden über ein von einem Elternteil verwaltetes Klassenkonto abgewickelt. Je nach Klasse (in den oberen Klassen gibt es mehr Klassenreisen) müssen die Eltern hier mit Ausgaben zwischen 100 und 500 € pro Kind und Jahr rechnen.

Die Betreuung der Kinder in der Maison Relais nach der Schule und in den Ferienzeiten wird gemäß dem System der Chèques service accueil abgerechnet.

 

Die staatlichen Zuschüsse

Seit Januar 2004 beläuft sich der Zuschuss des Staates für einen Waldorfschüler auf 40% der Kosten eines Schülers in der Staatsschule. Geregelt wird dies durch das Gesetz von 13. Juni 2003 über die Beziehungen zwischen Staat und Privatschulen (Link zum PDF des Gesetzes), zu denen die Waldorfschule entgegen der ursprünglichen Absicht ihrer Gründer zählt.

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